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Volljuristin
Bundesnetzagentur
Frau Tanja Reiner ist seit vielen Jahren in der Bundesnetzagentur als Volljuristin tätig. Nach dem Inkrafttreten der KI-Verordnung im August 2024 wurde innerhalb der Bundesnetzagentur eine interdisziplinäre Projektgruppe zur künstlichen Intelligenz (KI) eingerichtet, an der sie teilnimmt und rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der KI-Verordnung bearbeitet. In diesem Zusammenhang ist sie Ansprechpartnerin für Behörden, Unternehmen und Verbraucher bei Fragen zur Auslegung der KI-Verordnung (auch im Hinblick auf verbotene KI-Praktiken nach der KI-Verordnung). Außerdem nimmt sie an europäischen Arbeitsgruppen rund um die KI-Verordnung teil. Parallel bearbeitet sie in der Bundesnetzagentur rechtliche Grundsatzfragen zur Marktüberwachung zu den in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur liegenden harmonisierten Rechtvorschriften für elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und Funkanlagen, also Anwendungsfälle der europäischen Marktüberwachungsverordnung. Marktüberwachung spielt in der KI-Verordnung eine zentrale Rolle und bildet sozusagen die Brücke zwischen der bisherigen Produktüberwachung und der neuen KI-Verordnung.