Basisregister für Unternehmen

Mit dem Basisregister für Unternehmen baut das Statistische Bundesamt eine zentrale Infrastruktur für verlässliche Unternehmensstammdaten auf. Ziel ist die Umsetzung des Once-Only-Prinzips: Unternehmen melden ihre Stammdaten künftig nur einmal. Das reduziert Bürokratie, verbessert die Datenqualität und schafft eine gemeinsame Grundlage für eine moderne, digital vernetzte Verwaltung. Das Basisregister ist gesetzlich im Unternehmensbasisregistergesetz (UBRegG) verankert und bündelt Daten aus bestehenden Quellen, vergibt eine einheitliche Wirtschaftsnummer (beWiNr) und stellt qualitätsgesicherte Informationen anderen Behörden zur Verfügung.